
Alternativmedizin TCM - Klassische Medizin - Selbstzahler
Die Kostenübernahmen sind grundsätzlich durch den Leistungsbezüger mit seinem Versicherer zu klären.
Alternativmedizin - Zusatzversicherung
TCM / Kräuter / Akupunktur
60 Min: CHF 120.00
Krankenkassen-Zusatzversicherung Alternativ
EMR- und NVS-Anerkennung
Rechnungsstellung an Patient, Tarif 590
Ohne Zusatzversicherung: Selbstzahler zum gleichen Tarif
Therapeut Urs Gisler

Physiotherapie - Grundversicherung
Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung i.R. von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts). Tarif und Taxpunktwert sind vom Gesetzgeber festgelegt. Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.
Eine Verordnung für Physiotherapie gilt für maximal 9 Sitzungen, wobei die erste Behandlung innert 5 Wochen ab Ausstellung der Verordnung durchgeführt werden muss. Sie verfällt nach 3 Monaten ab Ausstellung (Ausnahme: Langzeitverordnung)
Wird die 5-Wochenfrist verpasst, wird der Physiotherapeut die Behandlung nicht aufnehmen, da er nicht über die Krankenversicherung abrechnen kann. Der Arzt wird in der Folge eine neue Verordnung ausstellen müssen. Dieser unnötige Mehraufwand für den Arzt kann minimiert werden, wenn Sie sich umgehend beim Physiotherapeuten melden.

Terminabsagen/-Verschiebungen
Ohne Kostenfolge, mindestens 24 Stunden vorher. Danke für Ihr Verständnis.
